Zum Inhalt springen.

Das Brand Image Promotion Team vom Wirtschaftsministerium verpflichtet sich, seine Website gemäß dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen von Einrichtungen des öffentlichen Sektors zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ourcommonground.lu .

Zu diesem Zweck planen wir die Umsetzung der folgenden Strategie und Maßnahmen :

Durchführung einer Konformitätsprüfung.

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Jeder sollte in der Lage sein, die Informationen auf einer Website oder in einer Anwendung problemlos zu nutzen und abzurufen. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Behinderungen und/oder Menschen, die unterstützende Software oder spezielle Hardware verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Menschen mit anderen Behinderungen).

Stand der Einhaltung

Da die vorliegende Website nicht Gegenstand eines Konformitätsprüfung war, entspricht sie derzeit nicht der europäischen Norm EN 301 549 sowie dem allgemeinen Bezugsrahmen für die Verbesserung der Zugänglichkeit (RGAA) v4.1, der sie implementiert.

Die Konformitätsprüfung steht noch aus. Die Bezeichnung der Konformitätsstufe wird entsprechend der Ergebnisse der Prüfung angepasst und die Ergebnisse werden auf dieser Seite angezeigt.

Feedback und Kontaktinformationen

Wenn Sie einen Mangel an Zugänglichkeit feststellen, senden Sie uns bitte eine Nachricht oder kontaktieren Sie uns unter info.imagedemarque@mae.etat.lu, indem Sie uns Ihr Problem und die betroffene Seite beschreiben. Wir verpflichten uns, Ihnen innerhalb von spätestens einem Monat per E-Mail zu antworten. Um das Problem dauerhaft und im Rahmen des Zumutbaren zu beheben, wird die Online-Korrektur des Zugänglichkeitsmangels bevorzugt.

Wenn dies nicht möglich ist, wird Ihnen die gewünschte Information in einem nach Ihren Wünschen zugänglichen Format übermittelt:

schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail

mündlich bei einem Gespräch oder per Telefon.

Verfahren, mit dem die Einhaltung der Bestimmungen sichergestellt wird.

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie auch die Möglichkeit, den Informations- und Pressedienst, die für die Kontrolle der Zugänglichkeit zuständige Stelle, über sein Online-Beschwerdeformular oder den Ombudsmann, den Bürgerbeauftragten des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.

Zurück nach oben